Hundeschule Fränkische Schweiz
J e n s E i k e l m a n n
Zertifizierter Hundetrainer und Verhaltensberater
nach den Richtlinien der TÄK Schleswig-Holstein
Sachverständiger für Hundewesen
Beiträge rund um das Thema Hund mit Informationen und eigenen Gedanken
Zertifizierung
Die Gesetzgebung stellt zunehmend zum Schutz vor „gefährlichen Hunden“ den
sachkundigen Hundehalter und den „gehorsamen“ Hund in den Vordergrund, um die„Gefährdung der Bevölkerung durch Hunde“ zu reduzieren. Aus diesem Grund ist es sinnvoll, einheitliche Kriterien für die Ausbildung von Hunden und die Kenntnisse von Ausbildern zu fordern. Um es Behörden und anderen Institutionen zu ermöglichen, auf Anfragen aus der Bevölkerung eine kompetente Einrichtung objektiv benennen zu können, ist es aufgrund der derzeitigen Marktsituation erforderlich, spezifische Kriterien für eine professionelle Tätigkeit in den o.g. Bereichen festzulegen. Die TÄK S-H hat auf der Basis der Arbeit der AG-Hundehaltung der BTK Qualitätskriterien für Hundetrainer/innen und deren Umsetzung in Form einer Prüfung entwickelt. Der erfolgreiche Abschluss der Prüfung stellt dann eine Zertifizierung der Tätigkeit für die jeweilige Person dar. Da es sich bei der Zertifizierung um eine amtliche, fachlich unanfechtbare und auf alle Bereiche der o.g. Tätigkeiten anzuwendende Zertifizierung handelt, sind die Kriterien für eine Zertifizierung frei von ideologischen oder einseitig entwickelten Inhalten erarbeitet worden.
I. Zulassungsvoraussetzungen und Anforderungen
für eine Zertifizierung im Bereich der o.g. Tätigkeiten. Die im Folgenden benannten
Nachweise und sonstigen Leistungen sind bei einer Bewerbung für eine Zertifizierungder Tierärztekammer S.-H. vorzulegen. Dies muss vor dem ersten Prüfungsabschnitt erfolgen.
• Nachweis über eine gewerbliche oder freiberufliche Tätigkeit
• Polizeiliches Führungszeugnis (von einer Volljährigkeit wird ausgegangen)
• Kurze inhaltliche Beschreibung der Tätigkeiten (eine DIN A4 Seite max.)
• Fotos von Einrichtungen (z.B. Hundeplatz, Halle pp), wenn vorhanden
• 15 – 30 minütiger Film über eine Arbeit oder Beratung. Hund und Halter/in sowie Trainer/in oder Berater/in sollten in ihren Interaktionen erkennbar sein. Auf gute Bild- und Tonqualität ist zu achten. Die Aufnahmen sind auf einer DVD in einem der üblichen Formate einzureichen.
II. Die Prüfung (drei Bereiche):
1. Multiple-Choice-Test
Der von der AG-Hundehaltung der BTK entwickelte Prüfungsteil „Data-parc-Test“ dient als Grundlage und wurde spezifisch für den Bereich S.-H. verbessert und erweitert. Dadurch bleiben die einheitlichen Kriterien der Prüfung unberührt, diese werden vielmehr optimiert. Der MC-Test kann bei einem, der für diesen Prüfungsteil vorgesehenen Tierärzte (Tierärzte mit Zusatzbezeichnung Verhaltenstherapie) in deren Praxis am PC abgeleistet werden.
2. Fachgespräch vor und mit einem Gremium der Tierärztekammer S.-H..
Das von der TÄK bestimmte Gremium sollte sich aus einem Tierarzt mit der Zusatzbezeichnung„Verhaltenstherapie“, einem zertifizierten praktizierenden Hundetrainer und Verhaltensberater und einem dritten Tierarzt zusammensetzen. DieGesprächsdauer beträgt etwa 60 – 90 Minuten und das Fachgespräch wird protokolliert.
3. Praktische Prüfung.
Ein Hund-Halter-Gespann wird vom Prüfungsteam gestellt. Das Prüfungsteam für die praktische Prüfung wird von der TÄK aus einem/einer praktizierenden Hundetrainer und Verhaltensberater und einem Tierarzt mit der Zusatzbezeichnung „Verhaltenstherapie“ zusammengesetzt. Das Prüfungsteam geht hier, je nach Hund-Halter-Gespann, schwerpunktmäßig und individuell vor. Die Dauer der praktischen Prüfung beträgt etwa 45 – 60 Minuten. Die praktische Prüfung beinhaltet die grundlegenden Elemente, welche von der AG Hundehaltung der BTK und der AK-Sachkunde-Hundehaltung genannt werden, um Vergleichbarkeit zu gewährleisten.
Nach bestandenem MC-Test kann der Bewerber die Punkte 2. und 3. angehen. Es folgt dann eine Einladung durch die TÄK S.-H.. Die Punkte 2. und 3. werden dann an einem Tag abgeleistet.
III. Wissensbereiche
Folgende fachlichen Themenbereiche sind dem Bewerber sowohl für den MC-Test als auch für das Gespräch zu benennen. Es handelt sich um Grundlagenwissen in den Bereichen:
- Verhaltensbiologische (ethologische) Grundlagen
o Individualentwicklung (Ontogenese)
o Spielverhalten
o Aggressionsverhalten
o Jagdverhalten, soziale Organisation, Fortpflanzungsverhalten
o Funktionskreise des kategorisierten Verhaltens
- Lernverhalten
o klassische Konditionierung
o operante / instrumentelle Konditionierung
o Lernformen
o Lerntheorie
o formales, soziales Lernen
- Kommunikation
o Hund-Hund
o Hund-Mensch
o Mensch-Mensch
o Körpersprache des Hundes (Ausdrucksverhalten)
o in der Beratung des Menschen
- Zucht, Haltung, Ernährung
o allgemeines Wissen
- Anatomie
o Abweichungen erkennen
- Domestikation
o domestikationsbedingte Veränderungen
o Rassen (spezf. Verhalten)
- Tiergesundheit, Erste Hilfe
o rassespezf. Erkrankungen
o Parasiteno Notfallmaßnahmen
- Neurophysiologie
o Aufbau des Gehirns und seine Funktionen
o Neurophysiologie (Grundlagen)
- Recht
o Tierschutzfragen (Zucht, Kastration, Haltung)
o Hundegesetze, -verordnungen
- Methodik und Didaktik des Lehrens
- Unternehmensführung und Management